Für einheitlichen Diskriminierungsschutz in Europa

Diskriminierungsschutz

Der Deutsche Frauenrat richtet einen gemeinsamen Appell zusammen mit vielen weiteren Organisationen und Verbänden in Deutschland an die Bundesregierung um die Blockade in der neuen Gleichbehandlungsrichtlinie zu überwinden.

Der Schutz vor Diskriminierung ist ein Grundrecht, das sich aus dem Gleichheitsgebot der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Grundgesetzes ableitet. Bereits im Amsterdamer Vertrag von 1997 haben Deutschland und die anderen Mitgliedsstaaten sich und die Europäische Union dazu verpflichtet, Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität zu schützen. In Deutschland geschieht dies durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im Arbeitsrecht und im Zivilrecht gilt.

Nicht überall in Europa ist der Schutz jedoch so umfassend. In vielen Ländern darf z.B. noch immer:

Menschen mit Behinderungen der Zugang zu Geschäftsräumen verweigert werden,
Schwulen und Lesben ein Hotelzimmer verweigert werden,
Menschen allein aufgrund ihres Lebensalters ein Mietwagen verweigert werden,
oder Menschen wegen ihres jüdischen oder muslimischen Glaubens ein Mietvertrag für eine Wohnung verweigert werden.
Solche unterschiedlichen Schutzniveaus darf es in Europa nicht geben. Das ist für die Menschen in den betroffenen Ländern wichtig, aber auch für die Einwohnerinnen und Einwohner Deutschlands, wenn sie sich im EU-Ausland bewegen. Darum war es gut und notwendig, dass die Europäische Kommission 2008 einen Entwurf für eine neue, umfassende Gleichbehandlungsrichtlinie vorgelegt hat, die den Schutz vor Diskriminierung auf das Zivilrecht ausdehnt und die auch die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigt, welche in Deutschland bereits geltendes Recht ist.

Deutschland als größtem Mitgliedsland der Europäischen Union kommt eine besondere Verantwortung zu. Es ist bedauerlich, dass ausgerechnet die Bundesregierung die Verhandlungen im Europäischen Rat über den Richtlinienentwurf blockiert und sich einer inhaltlichen Debatte verweigert, zu der 27 von 28 EUMitglieds-staaten bereit wären. Angesichts der Rechtslage in Deutschland ist die Blockadehaltung rational nicht nachvollziehbar.

Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner appellieren an die Bundesregierung:

den grundsätzlichen Widerstand gegen den Richtlinienentwurf aufzugeben,
wieder in Verhandlungen einzusteigen,
gemeinsam mit den EU-Partnern, mit Europäischer Kommission und Europäischem Parlamentan einem starken Diskriminierungsschutz für sämtliche Lebensbereiche zu arbeiten, der für alle Menschen in ganz Europa gilt,
und baldmöglichst mit den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern in einen Dialog einzutreten.