10 Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

10 Jahre Gleichbehandlungsgesetz

Die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes war ein erster wichtiger Schritt der Bundesregierung, um Menschen vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung u.a. aufgrund der sexuellen Identität im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften zu schützen. Doch selbst 10 Jahre nach Inkrafttreten des AGG gibt es noch deutliche Lücken. Antidiskriminierungsverbände müssen endlich per Verbandsklagerecht die Möglichkeit erhalten im Namen von Betroffenen klagen zu können. Die Schlupflöcher für Diskriminierung und Ungleichbehandlung im kirchlichen Arbeitsrecht müssen gestopft werden. Es ist nicht weiter hinzunehmen, dass Beschäftige im kirchlichen Bereich vom Diskriminierungsschutz ausgeschlossen werden.

Besonders auf EU-Ebene muss die Bundesregierung endlich ihre absurde Blockade der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie aufgeben. Durch das „Nein!“ der Bundesregierung bleibt das Zivilrecht in vielen europäischen Staaten vom Diskriminierungsschutz ausgeklammert. Auf EU-Ebene wird seit Jahren über eine Gleichbehandlungsrichtlinie diskutiert, die Lücken im Diskriminierungsschutz vor allem in den neuen EU-Mitgliedsstaaten in Osteuropa schließen soll. Die Umsetzung dieser horizontalen Nichtdiskriminierungsrichtlinie wird von Deutschland weiterhin blockiert. Während in Berlin heute der Diskriminierungsschutz gefeiert wird, verweigert die Bundesregierung diesen Schutz vielen Menschen in Osteuropa.

Hintergrund

Deutschland blockiert und keiner weiß warum

Evaluationsbericht des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes